ERBRECHT

Die allgemeine Bestattungspflicht in Deutschland besagt, dass die Hinterbliebenen (Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern) für eine ordnungsgemäße Bestattung des Verstorbenen sorgen müssen. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, wird die Bestattung vom Ordnungsamt übernommen. Das Erbrecht unterliegt dem bürgerlichen Recht, daher können die Regelungen sich jederzeit ändern. Für eine individuelle Beratung in Erbrechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder an die Länderfinanzbehörden.

Informationen zum Erbrecht finden Sie beim Bundesministerium der Justiz.